Traumreich

 

Echte Verkehrsregeln, die kaum jemand kennt... 

 

§ 2, Absatz 6 StVO: Die Heckscheiben von Kraftfahrzeugen sollten mit Kindernamen beklebt werden, um eine leichtere Identifizierung der Kinder im Zuge eines tödlichen Unfalls zu ermöglichen.  

 

§ 3, Absatz 1 StVO: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Blaues Blinklicht im Rückspiegel setzt Satz 1 außer Kraft.  

 

§ 3, Absatz 2 StVO: Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern. Trecker und dergleichen sollen mit Panzerfäusten und/oder größer kalibrigen Waffen von der Straße gepustet werden. Ein Warnschuß ist nicht nötig.  

 

§ 5, Absatz 1 StVO: Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Gleiches gilt für Autofahrer, die einen Hut tragen.  

 

§ 9, Absatz 1 StVO: Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen oder einen Mercedes-Benz fahren.  

 

§ 9, Absatz 3 StVO: Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, es sei denn, man fährt ein schnelles Auto.  

 

§ 13, Absatz 3 StVO: Die [...] Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit müssen nicht betätigt werden, [...] wenn das zu erwartende Bußgeld niedriger ist als die Parkgebühr.  

 

§ 21, Absatz StVO: Es ist verboten, Personen mitzunehmen [...] die weiblichen Geschlechts sind und vor und/oder während der Fahrt mehr als einmal reden, ohne gefragt worden zu sein. Bezieht sich ein Kommtenar auf den Fahrstil des Fahrers, tritt das Verbot sofort ein.  

 

§ 37, Absatz 2 StVO: Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Dies gilt nicht, wenn niemand kommt, vor allem nachts.

 

 



 

   

 

Klingelton zum Downloaden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Endlich! Unzensierte Filme ab 18 zum Bestellen

 





Sie sind da (VIDEO)
Sie sind da (VIDEO)